Arbeitsrecht
Sie haben eine Kündigung Ihres Arbeitgebers erhalten.
Wir führen gegebenenfalls zunächst vorgerichtliche Gespräche mit Ihrem Arbeitgeber. Sollten diese Gespräche zu keiner Lösung führen, erheben wir fristgerecht Kündigungsschutzklage.
Im Falle einer unberechtigten Kündigung werden wir für Sie eine möglichst hohe Abfindung aushandeln.
Wenn Ihre Arbeitnehmerin/Ihr Arbeitnehmer gegen Ihre Kündigung Kündigungsschutzklage erhoben hat, vertreten wir Ihre Interessen im Kündigungsschutzverfahren zur Erzielung einer wirtschaftlich vernünftigen Lösung.
2. Aufhebungsvertrag
Sollte zwischen Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer und Arbeitgeber ein Aufhebungsvertrag in Betracht kommen, vertreten wir die Interessen der jeweiligen Partei, um ein bestmöglichstes Ergebnis für diese zu erzielen.
3. Vergütung
Gehalt, Lohn, Überstunden, 13. Monatsgehalt, Gratifikation, etc.
Wir berechnen die Ihnen zustehenden Zahlungsansprüche und vertreten Ihre Interessen bei der Durchsetzung dieser Ansprüche.
Wenn Sie überhöhte Zahlungsforderungen Ihrer Arbeitnehmerin/Ihres Arbeitnehmers erhalten, wehren wir diese ab.
Zu wenig Urlaub, zu wenig Urlaubsgeld, keinen finanziellen Ausgleich für nicht genommenen Urlaub. Wir machen sämtliche Ihnen zustehende Ansprüche gegen Ihren Arbeitgeber geltend.
Wenn Sie ungerechtfertigte Urlaubsforderungen Ihrer Arbeitnehmerin/Ihres Arbeitnehmers erhalten, wehren wir diese ab.
5. Arbeitszeugnis
Jeder hat einen Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses, welches seiner tatsächlichen Leistung und seinem tatsächlichen Verhalten entspricht.
Wir vertreten Sie bei ihrem Anspruch auf Erteilung eines wohlwollenden qualifizierten Arbeitszeugnisses.
6. Betriebsrat
Wir beraten und unterstützen den Betriebsrat bei der Durchsetzung seiner Interessen gegenüber dem Arbeitgeber. Wir vertreten die Interessen des Betriebsrats vor der Einigungsstelle.