Wohnungseigentumsrecht
1. Beschlussanfechtung
In der Eigentümerversammlung wurde etwas mehrheitlich beschlossen, das Sie abgelehnt haben. Diesen Beschluss können Sie anfechten, wenn der Beschluss nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist. Wir vertreten Ihre Interessen bei der Anfechtung dieses Beschlusses im gerichtlichen Verfahren.
Wir vertreten auch die Interessen der Eigentümergemeinschaft im Auftrag der Hausverwaltung gegen eine Beschlussanfechtung einer Eigentümerin/eines Eigentümers.
2. Hausgeld/Wohngeld
Eine Eigentümerin/ein Eigentümer zahlt das Hausgeld/Wohngeld, die Rücklage oder eine beschlossene Sonderumlage nicht. Wir vertreten die Eigentümergemeinschaft im Auftrag der Hausverwaltung mit der Geltendmachung dieser Forderung.
3. Schadensersatz/Unterlassung/Beseitigung
Eine Eigentümerin/ein Eigentümer oder deren Mieterin/dessen Mieter beschädigt Gemeinschaftseigentum. Wir vertreten die Interessen der Eigentümergemeinschaft im Auftrag der Hausverwaltung wegen Schadensersatz.
Eine Eigentümerin/ein Eigentümer oder deren Mieterin/dessen Mieter halten sich nicht an die Hausordnung, es kommt z.B. zu Lärmbelästigungen. Wir machen Ihre Ansprüche auf Unterlassung geltend.
Eine Eigentümerin/ein Eigentümer hat z.B. eine unzulässige bauliche Veränderung durchgeführt. Wir machen Beseitigungsansprüche und gegebenenfalls Wiederherstellungsansprüche geltend.
4. Hausverwaltung
Wir beraten und vertreten Hausverwaltungen in allen Belangen des Wohnungseigentumsrechts, außergerichtlich und gerichtlich.