Reiserecht

1. Flugverspätung/Flugausfall
Ihr Flug ist mehr als 3 Stunden verspätet oder ausgefallen.
Wir machen Ihren Anspruch auf eine Entschädigung entsprechend der Entfernung zwischen Abflugort und Ankunftsort und ggf. weitere Ansprüche gegen die Fluggesellschaft geltend.


2. Minderung des Reisepreises
Sie haben eine Pauschalreise gebucht. Baustellenlärm, Swimmingpool defekt, Ungeziefer im Zimmer etc.

Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber dem Reiseveranstalter auf Minderung des Reisepreises.

3. Rücktritt vom Reisevertrag
Sie haben eine Pauschalreise gebucht und wollen die Reise nicht antreten.

Für den Fall dass Sie die Reise auf Grund außergewöhnlicher Umstände (z.B. Corona-Pandemie) nicht antreten wollen, machen wir Ihren Anspruch auf Erstattung des gezahlten Reisepreises geltend.


4. Schadensersatz
Sie haben eine Pauschalreise gebucht. Während Ihres Urlaubsaufenthalts erleiden Sie einen Schaden durch Verschulden des Reiseveranstalters.

In diesem Fall machen wir Ihren Anspruch auf Schadensersatz geltend.

Kontaktdaten

  • Gartenstraße 36
    89231 Neu-Ulm
  • (+49) 731 77171
  • (+49) 731 723950
  • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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Öffnungszeiten

  • Montag - Donnerstag: 08:00 - 12:00 & 13:00 - 17:00
    Freitag: 08:00 - 12:00 & 13:00 - 15:00
    Samstag & Sonntag: Geschlossen

© 2021 Rechtsanwälte Centmayer & Wanner / Gartenstr. 36, 89231 Neu-Ulm / www.ra-cewa.de / Tel. 0731-77171 / Fax. 0731-723950

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