Verkehrsrecht

1. Schadensersatz aus Verkehrsunfall
Sie sind Geschädigte/Geschädigter eines unverschuldeten Verkehrsunfalls.

Wir machen Ihre Schadensersatzansprüche gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners geltend. Schadensersatz beinhaltet Ihren Fahrzeugschaden, Mietwagenkosten bzw. Nutzungsausfall. Auch die Kosten für einen Sachverständigen wie auch unsere Anwaltsgebühren trägt die gegnerische Versicherung.
Wurden Sie durch den Verkehrsunfall verletzt, so machen wir auch Schmerzensgeld und ggf. weitere Ansprüche aus Personenschaden geltend.

Trifft Sie eine Mitschuld am Unfall, so machen wir Ihre Schadensersatzansprüche unter Berücksichtigung Ihres Mitverschuldens geltend.


2. Autokauf
Sie haben ein Auto gekauft und stellen Sachmängel fest.
Wir fordern den Verkäufer auf, die Mängel an Ihrem Pkw zu beseitigen. Sollte die Beseitigung des Mangels erfolglos sein oder verweigert werden, erklären wir den Rücktritt vom Kaufvertrag bzw. machen die Minderung des Kaufpreises und/oder Schadensersatz geltend.

Wir vertreten auch Ihre Interessen gegen den Käufer, wenn Sie Ihr Fahrzeug verkauft haben.


3. Bußgeldverfahren
Zu schnell gefahren, zu geringer Abstand, Rotlichtverstoß u.a.
Wir nehmen Einsicht in die polizeiliche Ermittlungsakte und verteidigen Sie gegen den Vorwurf. Auch wenn der Vorwurf zutrifft, verteidigen wir Sie gegen eine etwaige zu hohe Geldbuße und ein drohendes Fahrverbot.


4. Strafverfahren
Unfallflucht, Fahrlässige Körperverletzung, Trunkenheit im Verkehr u.a.
Wir nehmen Einsicht in die polizeiliche Ermittlungsakte und verteidigen Sie gegen den Vorwurf. Auch wenn der Vorwurf zutrifft, verteidigen wir Sie gegen eine etwaige zu hohe Geldstrafe und ein drohendes Fahrverbot bzw. einen drohenden Entzug der Fahrerlaubnis.
5. Führerschein
Wenn Ihnen der Verlust des Führerscheins (Entziehung der Fahrerlaubnis) wegen Alkohol- oder Drogenkonsums etc. droht, so vertreten wir Ihre Interessen gegenüber der Führerscheinstelle. Nach Akteneinsicht prüfen wir, ob die Entziehung der Fahrerlaubnis überhaupt gerechtfertigt ist. Selbst für den Fall, dass sie gerechtfertigt ist, prüfen wir die Voraussetzungen für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, insbesondere die Erforderlichkeit einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU).


6. Autoreparatur
Die Reparatur Ihres Fahrzeugs wurde schlecht ausgeführt.
Wir fordern die Werkstatt auf, die Mängel an Ihrem Pkw zu beseitigen. Sollte die Beseitigung des Mangels erfolglos sein oder verweigert werden, machen wir Ihre Aufwendungen geltend oder erklären den Rücktritt vom Werkvertrag bzw. machen die Minderung des Werklohns geltend.

Wir vertreten auch Ihre Interessen als Werkstatt.


7. Kaskoversicherung
Hagelschaden, Glasschaden oder Wildunfall u.a.
Wenn Ihre Teilkaskoversicherung Ihren Schaden nicht übernimmt, machen wir ihn bei Ihrer Versicherung geltend.

Wenn Ihre Vollkaskoversicherung bei einem verschuldeten Verkehrsunfall Ihren Fahrzeugschaden nicht zahlt, machen wir Ihren Schaden bei Ihrer Versicherung geltend.

Kontaktdaten

  • Gartenstraße 36
    89231 Neu-Ulm
  • (+49) 731 77171
  • (+49) 731 723950
  • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Öffnungszeiten

  • Montag - Donnerstag: 08:00 - 12:00 & 13:00 - 17:00
    Freitag: 08:00 - 12:00 & 13:00 - 15:00
    Samstag & Sonntag: Geschlossen

© 2021 Rechtsanwälte Centmayer & Wanner / Gartenstr. 36, 89231 Neu-Ulm / www.ra-cewa.de / Tel. 0731-77171 / Fax. 0731-723950

Wir nutzen technisch notwendige Cookies auf unserer Website. Diese sind essenziell für den Betrieb der Seite. Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.